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Landschaftsbild mit Feld und 2 Bäumen
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Katholische Familienbildungsstätte Simmern e. V.

Katholische Familienbildungsstätte Simmern e. V.

Bildung - Begegnung - Begleitung - Beratung

Fotocollage fbs Simmern
Familienbildung hat viele Facetten

Familien in all ihrer Vielfalt sind herzlich eingeladen, an den Kursen und Veranstaltungen teilzunehmen.

Herzlich Willkommen

 

In der kath. Familienbildungsstätte Simmern e. V. sind Haupt - und ehrenamtlich Mitarbeitende und die Referierenden davon begeistert, Bildungsangebote zu initiieren, die eine vielfältige, offene, demokratische, gewaltfreie und solidarische Familie(n) Gesellschaft bereichern, fördern und stärken.

 

Eltern und Kinder zu begleiten, Familien zu stärken und in Prävention zu investieren, sind tragende Säulen in der Familienbildungsarbeit der Familienbildungsstätten im Bistum Trier.

Alle Interessierten sind ganz herzlich eingeladen, teilzunehmen, mitzumachen und mitzugestalten.

 

Dialogisch, wertschätzend und mit viel Lust auf Austausch werden die Kurse und Veranstaltungen fachkompetent begleitet.

Ganz herzlichen Dank an alle, die sich in so vielfältiger Weise tatkräftig engagieren.

 

Bitte rufen Sie uns auch an, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben - wir freuen uns auf den Kontakt.

 

Mit allerbesten Grüßen

Konni Faber

Leitung und Geschäftsführung fbs Simmern e. V.

Weitere Informationen

Herzliche Einladung

Text Solidarisches Miteinander als Dach über einer Gruppe von Menschen in verschiedener Größe (einfach gezeichnet und bunt). Text im Rhein-Hunsrück-Kreis steht rechts

Die Kampagne Solidarisches Miteinander im Rhein-Hunsrück-Kreis lädt zum offenen Treffen mit kostenlosem ESSEN FÜR ALLE

am Donnerstag, 14. Dezember 2023,
am Donnerstag, 18. Januar 2024,
am Donnerstag, 29. Februar 2024,
am Donnerstag, 11. April 2024, jeweils ab 12.00 Uhr

in die kath. Familienbildungsstätte Aulergasse in Simmern ein. Wir freuen uns auf alle, die Lust haben nette Menschen zu treffen, zusammen zu essen und einen Kaffee oder Tee zu trinken.

Mehr Infos unter https://solimi-rhk.de/

telefonischer Kontakt: Konni Faber,
kath. Familienbildungsstätte Simmern e.V.
Tel. 06761-95020
www.fbs-simmern.de

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 000 Veröffentlicht am 21.12.2022

Bundesregierung will Hasstaten gegen LSBTIQ* besser ahnden
 
In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Er beinhaltet auch, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.
Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): „Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten. Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) richtet.
Durch die ausdrückliche Aufnahme „geschlechtsspezifischer“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteter“ Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“
Hintergrund:
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung zukünftig heißen:
„Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,“
„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

Hier finden Sie die PDF:

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 000 Veröffentlicht am 18.11.2022

Aktionsplan „Queer leben“ – Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt
Bundesregierung verpflichtet sich ressortübergreifend zu Maßnahmen, um Akzeptanz von LSBTIQ* zu stärken
Web-Ansicht:

Die Bundesregierung hat heute den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Erstmalig gibt es damit eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Aktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, um Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen (LSBTIQ*) zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken.
Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): “Dieser Aktionsplan ist die Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen müssen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Ich freue mich sehr, dass sich erstmals in der Geschichte eine Bundesregierung mit diesem Beschluss aktiv an die Seite queerer Menschen stellt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung ressortübergreifend zu einer aktiven Politik für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ*. Sie sendet damit ein starkes, auch internationales Signal. Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entschieden entgegenwirken und in allen Bereichen die Akzeptanz von LSBTIQ* nachhaltig fördern. Die Ministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der Community umgesetzt werden sollen und müssen. Ich freue mich, diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Länder zu koordinieren.”
Der Aktionsplan „Queer leben“ sieht Maßnahmen und Vorhaben in sechs Handlungsfeldern vor: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales.
Ausgewählte Maßnahmen aus jedem Handlungsfeld:
Handlungsfeld Rechtliche Anerkennung
Anerkennung Regenbogenfamilien (Reform des Abstammungs- und Familienrechts)
Diskriminierungsverbot wegen “sexueller Identität” im Grundgesetz
Ersetzung Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz
Reform Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Überprüfung der Asylverfahren für queere Geflüchtete und Einführung einer besonderen Rechtsberatung
Handlungsfeld Teilhabe
Forschung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (gesundheitliche und soziale Lage, Geschichte)
Unterstützung von Projekten zur Akzeptanz und Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung
Sensibilisierung Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kultur und Freizeit, Altenhilfe
Prävention gegen Rassismus, Sexismus, und LSBTIQ*-Feindlichkeit im Sport
Förderung von Diversität und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
Stärkung der Erinnerungsarbeit
Handlungsfeld Sicherheit
besserer Schutz vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen und Verbesserung der statistischen Erfassung und Aufhellung Dunkelfeld
Berücksichtigung der Empfehlungen des GREVIO-Berichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Handlungsfeld Gesundheit
allgemeine Sensibilisierung für die Behandlung und Pflege von
LSBTIQ* Verbesserung HIV/AIDS-Prävention
Rückstellungen bei Blutspende wegen sexueller Identität und Geschlecht beenden
Beseitigung von Schutzlücken: Evaluation des gesetzlichen Verbots von Konversionsbehandlungen sowie des Verbots unnötiger OPs an inter* Kindern
Prüfung, wie eine Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen diskriminierungsfrei gefördert werden kann
Verbesserung der trans* Gesundheitsversorgung
Handlungsfeld Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen
Dialog mit Ländern zum Ausbau und Stärkung der Antidiskriminierungsberatung und der Beratungsstrukturen für LSBTIQ* sowie der Selbstorganisation von LSBTIQ* in ländlichen Räumen
Handlungsfeld Internationales
Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und den Auswärtigen Beziehungen
Inklusive Gleichstellungspolitik in der EU und international
Stärkung der Menschenrechtsarbeit in Auslandsvertretungen und Sensibilisierung des diplomatischen Personals

Hier finden Sie die PDF:

Weiße Taube mit Ölzweig im Schnabel. Der Hintergrund ist gelb/blau. Text in Großbuchstaben: STAND WITH UKRAINE

Es ist Krieg mitten in Europa

Kinder nehmen diese schreckliche Tatsache auf unterschiedlichen Ebenen wahr.
Eine wichtige Frage ist, „wie können wir als Erziehende oder erwachsene Begleitende die Ängste unserer Kinder minimieren und über diese schwierige Situation sprechen?“
Die Kinderpsychiaterin und UNICEF-Komitee-Mitglied Dr. Schlüter-Müller gibt dazu Empfehlungen.
Hier der Link

unter rund https://www.baer.bayern.de finden Sie weitere hilfreiche Links um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Bitte rufen Sie uns gerne an, wenn Sie persönliche Unterstützung brauchen!

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
08000 116 016 und online Beratung:
www.hilfetelefon.de 

aktuelle Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05. Mai 2020
hier:

Hilfe für Familien mit kleinen Einkommen in der Corona-Zeit
Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Antrag
http://www.kizdigital.de/   

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
https://www.fruehehilfen.de/index.php?id=2562

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums   Pressemitteilung 025 Veröffentlicht am 01.04.2022

Zehn Jahre Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“
Fast 50.000 Kinderwunschbehandlungen von Bund und Ländern finanziell unterstützt
Zur Webseite 

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums   Pressemitteilung 001 Veröffentlicht am 04.01.2022

Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ baut Kooperation aus – Bremen und Saarland schließen sich an Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Zur Webseite 
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